2. Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Im Fall von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Kaufsache hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren.
Für Unternehmer gilt:
Die Kaufsache darf vom Unternehmer im Wege des ordentlichen Geschäftsgangs weiter verkauft werden. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aufgrund des Weiterverkaufs in Höhe unserer offenen Forderung gegen ihn ab, wobei der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt bleibt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, soweit der sich der Unternehmer nicht in Verzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
Die Verarbeitung oder Umgestaltung der Kaufsache geschieht stets für uns. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache (Faktura-Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zum Wert der neuen Sache. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Sache (Faktura-Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.
Verbrauchern gewähren wir ein Widerrufsrecht.
Für Verbraucher gilt:
Gewährleistungsansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an den Kunden.
Für Unternehmer gilt:
Gewährleistungsansprüche, die nicht auf Schadensersatz gerichtet sind, verjähren auch bei neuer Ware in einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.
Wir schließen die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese nicht aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten resultieren, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sind diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmenden Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
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